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Mittwoch, 11. Mai 2016 21:08 Uhr

Geständnis im Mordfall Hafen – Martin P.: „Ich habe zugestochen, um eine Reanimation unmöglich zu machen!“ [Alles zum Prozessbeginn] Geständnis im Mordfall Hafen – Martin P.: „Ich habe zugestochen, um eine Reanimation unmöglich zu machen


Hildesheim/Holzminden (kp). Prozessauftakt im Mordfall Katrin H.: Der Angeklagte Martin P. legt vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichtes Hildesheim ein Geständnis ab. Auch wenn der Täter, der aus zerrütteten Verhältnissen kommen soll, gesteht, sind noch viele Erinnerungslücken vorhanden. Eines aber weiß er auf Nachfrage des Gerichts sicher: „Wollten Sie dass sie stirbt“? „Ja“, so der Angeklagte.

Am Mittwochmorgen begann am Landgericht Hildesheim der Prozessauftakt zum Mordfall Katrin H. aus Bevern, deren Leiche am 28. Dezember 2015 am Hafenhäuschen in Holzminden morgens von einem Angler aufgefunden wurde. Schnell war klar, dass hier ein Kapitalverbrechen stattgefunden haben musste. Die Ermittlungen laufen sofort an und die anschließend veröffentlichten Phantombilder der Mordkommission Hafen zeigten Wirkung: Martin P. aus Deensen stellte sich einige Tage später der Polizei und gibt die Tat zu. Was danach beginnt ist ein Wirrwarr aus Geständnissen und Erinnerungslücken, so auch am ersten Prozesstag in Hildesheim. Neben vielen weiteren hatte sich auch Katrins Vater unter die Zuschauer gesetzt, saß von dem Mörder seiner Tochter nur wenige Meter entfernt, als Nebenkläger. Das genaue Motiv für den Mord konnte aber auch er nicht erfahren.

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim ließ schnell Anklage erheben, welche auch gleich zu Beginn des ersten Prozesstages vorgetragen wurde: „Der 31-jährige Martin P. wird angeklagt, die 33-jährige Katrin H. am 28.12.2015 zwischen 4:00 und 6:30 Uhr aus bisher nicht geklärten Gründen zuerst mit den Fäusten geschlagen und sie anschließend bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Um die durch ihn begangenen Misshandlungen zu vertuschen, entschloss sich der Beschuldigte, das Opfer zu töten.“ In diesem Verhalten erkennt die Staatsanwaltschaft ein klares Mordmotiv, welches sich in der anschließenden Beweisaufnahme bestätigen lassen muss. Der Angeklagte Martin P. griff zu einer mit sich geführten Astschere und versetzte dem Opfer vier tiefe Stiche im Hals- und Kehlkopfbereich, die letztlich tödlich endeten. Doch auch wenn Martin P. viele Details über sich und den Abend vor der Tat preisgibt, sind noch viele Erinnerungslücken vorhanden. Letztlich bleibt einiges im Unklaren, somit auch das Motiv.

Die Redaktion war beim Prozessauftakt dabei und hat die Ereignisse noch einmal umfangreich zusammengefasst:

An dieser Stelle lesen Sie weitere Details rund um den Prozessauftakt.

Fotos: kp, red

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